Rechtsprechung
BGH, 16.11.2022 - VII ZB 20/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 23.03.2021 - 41 M 10399/19
- LG Gießen, 22.04.2022 - 41 M 10399/19
- LG Gießen, 22.04.2022 - 7 T 68/22
- BGH, 16.11.2022 - VII ZB 20/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 16.11.2022 - VII ZB 20/22
Eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten ist ebenfalls nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 ff.) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 f.). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 16.11.2022 - VII ZB 20/22
Eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten ist ebenfalls nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 ff.) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 f.).